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Selbsthaltung mit Optokoppler

In ihrer klassischen Form stammt die Selbsthaltung aus der Welt der Schütze und Relais. Das Prinzip lässt sich allerdings auch woanders anwenden. Hier ein Beispiel mit einem Optokoppler. Ein Optokoppler hat die Eigenschaft zwei separate Stromkreise galvanisch zu trennen. Diese Eigenart lassen wir in diesem Beispiel außer Acht. Zum Test verwende ich den Optokoppler LTV 817, mit dem man Ströme bis zu 50mA schalten kann. Bei LTV 817 kann man mit einer Spannung bis zu 35VDC arbeiten. Zunächst verwende ich den Optokoppler, um eine Leuchtdiode ein- und auszuschalten.
Die Schaltung sieht dann wie folgt aus:

Optokoppler Schaltung ohne Selbsthaltung

Optokoppler-Schaltung ohne Selbsthaltung

Mit dem Schalter S1 wird der Optokoppler aktiviert. Seine Leuchtdiode leuchtet auf und entsperrt den Fototransistor. Der Abnehmer, die Leuchtdiode LD1, wird mit Strom versorgt und leuchtet auf. Damit die Leuchtdioden durch Überströme nicht zerstört werden, sind sie mit passenden Vorwiderständen geschützt. Eine Selbsthaltung ist hier noch nicht eingebaut. Beim Loslassen des Tasters S1 geht auch die LD1 aus.
Eine kurze Verbindung verändert die Schaltung entscheidend:

Optokoppler Schaltung mit Selbsthaltung

Jetzt, nach dem Loslassen des Tasters, bleibt die Leuchtdiode LD1 an. Die Querverbindung verursacht, dass die Leuchtdiode des Optokopplers erfolgreich von der Lastseite mit Strom versorgt wird. Dadurch leuchtet sie weiter und hält den Transistor im leitenden Zustand.
Das Problem des Ausschaltens lösen wir mit einem weiteren Taster:

Optokoppler Schaltung mit Selbsthaltung und Ausschaltung

Sobald der Taster S2 betätigt wird, wird die Leuchtdiode des Optokopplers kurzgeschlossen. Sie leuchtet nicht mehr und sperrt so den Transistor. Die Leuchtdiode LD1 geht dann auch aus.
Die obige Schaltung auf einem Testbrett:

Optokoppler Schaltung mit Selbsthaltung auf Testbrett

Optokoppler-Schaltung mit Selbsthaltung


Selbsthaltung


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